Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1  Geltungsbereich
1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K., abgeschlossen werden. Im Einzelfall ausgehandelte und schriftlich festgelegte Bedingungen gelten vorrangig.

§ 2  Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1) Der Abschluss des Vertrags verpflichtet die Vertragspartner zu seiner Erfüllung. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter oder Nutzer und bestellt er für diese oder einen von ihnen, so haftet er als Auftraggeber, wenn derjenige Dritte, für den er bestellt hat, die Bestellung nicht schriftlich bestätigt. Bei Verzug und Unmöglichkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus diesen AGB oder einzelvertraglich nichts anderes ergibt.

2) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

3) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate.

4) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

§ 3  Preise, Zahlung, Aufrechnung
1) Die für die Leistungen dem Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen.

2) Das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis im Nachhinein angemessen, maximal um 10 %, anzuheben, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als ein Jahr liegt und sich der von dem Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zumindest um den gleichen Betrag erhöht hat.

3) Die Preise können von dem Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

4) Das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
Als angemessen gelten mindestens 50% des vereinbarten Leistungspreises.

5) Hat der Vertragspartner keinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland, so kann das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. jedenfalls zumindest eine Sicherheitsleistung in voller Höhe des Preises verlangen.

6) Forderungen dem Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. sind innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens vier Wochen nach Leistungserbringung durch das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7) Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen werden spätestens sechs Wochen vor vereinbartem Beginn der Leistungserbringung durch das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. fällig.

Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen dem Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum in Anspruch genommen, der eine Woche übersteigt, so ist das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. berechtigt, aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnungen fällig zu stellen.

Jede Rechnung dem Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. ist bei Vorlage sofort in bar und ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug bezüglich auch nur eines Rechnungsbetrags ist das Hotel zur Kündigung aller bestehenden Verträge und zur Einstellung aller weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden berechtigt; das gilt auch für Vorleistungen des Hotels.

Der Vertragspartner hat an fälligen Forderungen des Hotels kein Zurückbehaltungsrecht. Er kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Hotels nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Der Hinweis auf eine Kostenübernahme gegenüber dem Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. bedarf des Nachweises in schriftlicher Form.

§ 4  Rücktritt des Kunden
1) Abbestellung und Änderungen der ursprünglichen Reservierung von Hotelzimmern und Logisnächten sind für den Gast bzw. den Besteller kostenfrei nur unter Einhaltung bestimmter Fristen möglich. Sie können dem jeweiligen Reservierungsangebot bzw. der verbindlichen Reservierungsbestätigung entnommen werden.

Für einen Rücktritt durch den Vertragspartner wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung durch das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

Bei vorzeitiger Abreise werden 80% Stornokosten für den restlichen Aufenthalt berechnet.

2) Will sich eine Vertragspartei nach dem Zustandekommen eines Vertrags ganz oder teilweise von diesem Vertrag lösen, so setzt dies im Übrigen grundsätzlich die schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei zur Auflösung des Vertrags voraus.

3) Stimmt das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. einer vom Vertragspartner begehrten vollständigen oder teilweisen Vertragsaufhebung nicht zu, erklärt der Vertragspartner aber gleichwohl, die vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nehmen zu wollen, so bleibt das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

4) Das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart.

5) Als Betrag der ersparten Aufwendungen gelten pauschal 20% des vereinbarten Leistungspreises, wobei es beiden Vertragsparteien offen steht, einen wesentlich abweichenden Betrag nachzuweisen.

6) Des Weiteren muss sich das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. anrechnen lassen, was sie infolge einer anderweitigen Verwendung ihrer Leistung erwirbt. Das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, die Leistung wieder auf übliche Weise im Rahmen ihres gesamten Leistungsangebots anzubieten, sie darf aber ihre sonstigen Leistungen vorrangig vermitteln.

§ 5  Rücktritt des Hotels
1) Durch die Vereinbarung einer Option erwirbt der Vertragspartner für die vereinbarte Optionszeit das Recht, die optionierten Leistungen vorrangig vor Dritten verbindlich zu buchen.

2) Werden die optionierten Leistungen von einem Dritten nachgefragt, so kann die Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. den Vertragspartner zur verbindlichen Bestellung der optionierten Leistung auffordern.

3) Das Optionsrecht erlischt, wenn der Vertragspartner daraufhin nicht unverzüglich erklärt, die optionierten Leistungen verbindlich zu bestellen.

4) Ferner ist das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
> höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
> Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. hinsichtlich des Nutzungszwecks oder der Identität des Vertragspartners oder Gastes, gebucht werden,
> das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen dem Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. in der Öffentlichkeit gefährden kann.

§ 6  Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
1) Die Überlassung von Zimmern erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich an den Vertragspartner oder den Gast. Ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis dem Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. ist es dem Vertragspartner und dem Gast untersagt, Zimmer an andere Personen weiter zu überlassen oder zu anderen als Beherbergungszwecken zu nutzen. Die Erlaubnisversagung berechtigt nicht zur Kündigung.

2) Der Vertragspartner bzw. der Gast erwerben keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer und kein Mitspracherecht im Hinblick auf die Belegung der sonstigen Hotelzimmer und Räumlichkeiten.

3) Reservierte Zimmer werden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung gestellt. Auf eine frühere Bereitstellung haben der Vertragspartner bzw. der Gast keinen Anspruch, es sei denn, die Zimmer werden einschließlich des vorangehenden Tages reserviert.

4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.

§ 7  Haftung des Hotels
1) Gegenstände und Materialien, die in für Vertragspartner zugänglichen Räumen und in Veranstaltungsräumen des Hotels hinterlassen werden, gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden.

2) Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld müssen bei der Rezeption verwahrt werden. Haftung für den Verlust von Wertgegenständen wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld übernimmt das Hotel nur in Fällen, in denen zu diesem Zweck ein gesonderter Verwahrungsvertrag abgeschlossen ist und nur nach Maßgabe eines solchen Vertrags.

3) Der Haftungsumfang des Hotels für eingebrachte Gegenstände ist in jedem Fall außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf höchstens Euro 3.000,00 beschränkt. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände übernimmt das Hotel keine Haftung.

4) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

5) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

§ 8  Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K..

3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr, insb. auch im Fall von Wechsel- oder Scheckstreitigkeiten, der Sitz des Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K.. Im Übrigen ist in den Grenzen des § 40 ZPO der Sitz des Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder zu einem späteren Zeitpunkt werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Hinweise zum Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten speichert. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.

Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen und ggf. Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen nach Ihrer expliziten Einwilligung interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Dies geschieht nur solange bis Sie dieser Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.

Die strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für das Hotel Prinzregent, Marcus Adelmann e.K. höchsten Stellenwert.

Sämtliche Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und größter Sorgfalt behandelt.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien (Datenschutz (prinzregent.net))

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Prinzregentenufer 11
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